CLUBHEIM-ORDNUNG FÜR PRIVATE FEIER

 

1.      Das Clubheim steht für private Feiern zur Verfügung. Dazu bedarf es der schriftlichen Form. Über den Antrag entscheidet der Hauptvorstand oder dessen Beauftragte.

 

2.      Für die Nutzung des Clubheims werden

        a) 200,-- Euro bei Getränkeselbstversorgung

        b) 125,--  Euro zusätzlich einem Mindestgetränkeumsatz von 100,-- Euro

              erhoben  (Mitglieder 30% Nachlass)

        Für Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl usw. haftet der Veranstalter der

        privaten Feier.

        Hierfür ist eine Kaution von 250,-- Euro zu hinterlegen, die bei der

        Abrechnung angerechnet wird.

        Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach Hinterlegung der Kaution.

 

3.    Getränkebedarf, der über das Angebot des ASV hinausgeht, ist vor der Feier

       mit dem zuständigen Wirtschaftswart abzustimmen.

 

4.   Die Clubheimanlage muss wieder in gereinigtem Zustand (Clubheim sowie

      WC Anlage) übergeben werden. Benutztes Geschirr ist wieder im gespülten

      Zustand an dem ursprünglichen Standort zurückzustellen.

       Auf Wunsch kann gegen Entgelt (mind. 30,00 €) eine Reinigungskraft durch

       den ASV gestellt werden; hierbei kann die Einrichtung lediglich besenrein

       übergeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung im Innen- als auch im

       Außenbereich (z.B. durch Kunststoff- oder  Papierkonfetti, Zigarettenfilter,…)

       wird die Reinigung nach Aufwand (20 Euro pro Stunde) berechnet.        
       Entstandener Müll ist nach der Veranstaltung selbst zu entsorgen 
       (je hinterlassenen Müllsack werden 10 Euro berechnet).

       Die Schlüsselrückgabe hat, nach Absprache mit dem Clubheimwart, zeitnah

       zu erfolgen.

       Die Abrechnung erfolgt durch den Kassierer oder dessen Beauftragten.

 

 5.   Mit der Nutzung des Clubheims erkennt der Veranstalter einer privaten Feier

       an, dass der ASV von jeglicher Haftung sowohl gegenüber ihm als auch 

       gegenüber Dritten befreit ist. Die Regelung eventueller Haftungsansprüche

       von Dritten bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

 

 

 6.   Für alle Unklarheiten ist der Hauptvorstand zuständig.


Weitere Informationen über Robin Wienecke / Tel.: 
01601-880822 

  Stand: 10.04.2024

 

 

Diese Clubheim-Ordnung können Sie hier herunterladen